Rechtsanwaltskanzlei
Martina G. Tecza

Hauptstraße 75, 69151 Neckargemünd – Tel: 06223/7019, Fax: 06223/3371
Mo bis Fr: 8-12 Uhr und 14-17 Uhr. Nach Vereinbarung auch abends und samstags

Wünschen Sie eine reibungslose und professionelle  Abwicklung Ihrer familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten?


Herzlich willkommen in meiner Kanzlei!

Kanzlei

Eine vertrauenswürdige und kompetente Vertretung Ihrer Interessen

RAin Martin G. Tecza

Ich bin Martina G. Tecza, Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht mit langjähriger Erfahrung im gerichtlichen und außergerichtlichen Zusammenhang in diesen Bereichen.

Ständige Fortbildungen in meinen Spezialgebieten gewährleisten, dass Gesetzes- und Rechtssprechungsentwicklungen in ihrer Verknüpfung mit anderen Spezialgebieten in die Bearbeitung der Fälle einfließen und eine Grundlage für den sicheren Erfolg einer juristisch zu klärenden Angelegenheit bilden.

Studium und Lehrauftrag:
Studium an der Universität Heidelberg und Tübingen
Dozentin beim Bildungswerk Heidelberg

Zertifikate:
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Abgeschlossener Fachanwaltskurs für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Fortbildungen in Banken- und Versicherungsrecht

Weitere Rechtgebiete:
Durch die juristische Bearbeitung komplexer Zusammenhänge ergeben sich selbstverständlich Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten wie Mietrecht, Bankenrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Auch in diesen Bereichen kann ich mit fundiertem Fachwissen dienen.

Mitgliedschaften:
Mitglied im DAV (Deutschen Anwalts-Verein)
Mitglied im Heidelberger Anwaltsverein
Mitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.)

Dienstleistungsspektrum

Möchten Sie sicher sein, dass Ihre Sache in guten Händen liegt, engagiert, einfühlsam und fachmännisch bearbeitet wird?

Mein Dienstleistungsspektrum beinhaltet:

- Eheverträge
- Scheidungen
- Unterhalt
- Elterliche Sorge
- Besuchsrecht
- Teilung Hausrat
- Zugewinnausgleich
- Vermögensausgleich
- Rentenausgleich

Mein Dienstleistungsspektrum beinhaltet:

Testament 
- Änderung, bzw. Vollstreckung oder Aufhebung letztwilliger
- Verfügungen
- Erbrechtsreform
- Anfechtung eines Testaments
- Gestaltung der Vermögensnachfolge bei geschiedenen Eheleuten mit gemeinsamen Kindern und Kindern aus geschiedenen Ehen
- Vermögensnachfolge bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Regelung der Vermögensnachfolge unter Freunden, Bekannten und entfernten Verwandten
- Gestaltung der Vermögensnachfolge für soziale Zwecke
- Minderung von Plichtteilsansprüchen
- Sicherung des Vermögens für minderjährige Kinder
- Testamentsvollstreckung und Kontrolle des Testamentvollstreckers
- Klärung der Erbfolge bei Schließung einer zweiten Ehe und einem bindenden Testament oder Erbvertrag aus erster Ehe

Erbfall
- Sicherung der Rechte für die Erben nach dem Erbfall
- Durchsetzung von Plichtteilsansprüchen
- Klärung der Erbfolge
- Sicherung des Vermögens nach dem Erbfall
- Erbscheinsverfahren 

Vorsorgevollmachten
Patientenverfügungen
Bestattungsverfügungen

Online-Scheidung

Möchten Sie Ihre Scheidung einfach und kostengünstig umsetzen?

Eine rechtskräftige Ehescheidung beendet die Ehe durch ein Urteil und hat erhebliche familienrechtliche Auswirkungen und auch Auswirkungen auf die vom Gesetz vorgegebenen erbrechtlichen Verhältnisse. Aus diesem Grund muss im Scheidungsverfahren eine mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht, das heißt vor einem Familienrichter oder einer Familienrichterin stattfinden. Voraussetzung für die Ehescheidung ist ein Scheidungsantrag.

Der von mir angebotene Onlinedienst soll für Sie dieses gerichtliche Verfahren zeit- und kostensparend, unabhängig von meinen Bürozeiten vorbereiten. Dabei werden in einem standardisierten Verfahren per E-Mail die entsprechenden Angaben vom Mandanten an mich durchgegeben und von mir weiterbearbeitet. Sie geben mir somit die notwendigen Informationen, ich bearbeite die Ehescheidung, so dass dann der Gerichtstermin ohne persönliche streitige Auseinandersetzungen zügig und kostensparend für Sie durchgeführt werden kann. Das Verfahren wird für Sie durch das rechtskräftige Scheidungsbeschluss abgeschlossen.

Einer der Ehegatten muss den Ehescheidungsantrag über einen Rechtsanwalt einreichen. Der andere Ehegatte muss nicht zwangsläufig anwaltschaftlich vertreten sein. Eine gerichtliche Vertretung beider Eheleute im Scheidungsverfahren ist verboten. Es ist aber möglich, dass, wenn beide Eheleute sich einig sind, ein Ehegatte den Anwalt beauftragt, der andere im Verfahren anwaltschaftlich nicht vertreten ist und beide Ehegatten sich in einer gesonderten auch mündlichen Vereinbarung einig sind, die anstehenden Scheidungskosten zu teilen.

Üblicherweise sind beide Eheleute bei dieser mündlichen Verhandlung anwesend, damit sich das Gericht davon überzeugen kann, dass beide Parteien auch wirklich geschieden werden wollen.

Zeitliche Reihenfolge des Ablaufs:

Sie laden sich das Online-Scheidungs-Formular als PDF runter, füllen es am Computer aus und schicken es als Anhang per E-Mail an mich weiter. Wahlweise können Sie das Formular auch ausdrucken und per Post oder Fax mir zusenden.

Ich prüfe Ihre Angaben, die Voraussetzungen für Ihre Ehescheidung und die sich aus ihren Angaben noch ergebenden weiteren klärungsbedürftigen Angelegenheiten.

Ich teile Ihnen dann per E-Mail mit, welche Angaben ich noch brauche und welche Dokumente und Unterlagen ich im Original dem Gericht vorlegen muss.

Wir klären die Anwaltskosten, das heißt entweder dass Sie dann eine Kostenrechnung erhalten oder ich für Sie Verfahrenskostenhilfe beantrage.

Sie beauftragen mich mit der Ehescheidung per Email.

Ich stelle den Ehescheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht und bearbeite die weiteren Vorgaben, wie z.B. die Unterlagen zum Versorgungsausgleich.

Ich informiere Sie ständig über den Stand des Verfahrens und achte darauf, dass der Scheidungstermin vom Gericht zeitnah bestimmt wird.

Nach der Scheidung erhalten Sie über mich das rechtskräftige Scheidungsbeschluss und ein abschließendes Informationsschreiben. 

Es ist jederzeit möglich, auch außerhalb der Bürozeiten einen persönlichen  Besprechungstermin zu vereinbaren, um anstehende Fragen ausführlich zu klären.

Honorar

Möchten Sie sich kostengünstig beraten lassen?

Es ist mir ein Anliegen, dass mein Mandant in der Erstbesprechung und vor Auftragserteilung hinreichend und präzise über die Kosten sowohl der anwaltschaftlichen Tätigkeit als auch eines anstehenden gerichtlichen Verfahrens unterrichtet wird. In jedem Fall bilden absolute Transparenz und  Offenheit eine produktive Arbeitsgrundlage.

Die Erstberatung kostet pauschal 190 Euro. Hier wird die Sachlage vorgetragen und der mögliche Umfang des Auftrages erörtert und festgelegt. Eine zeitliche Begrenzung für die Erstberatung ist nicht vorgesehen. Die weiteren anfallenden Anwaltsgebühren sind über die Rechtsanwaltsgebührenverordnung (RVG) geregelt.

Es gibt in einzelnen Fällen die Möglichkeit, über soziale und staatliche Instanzen die Finanzierung Ihres Rechtsbeistandes zu sichern. Diese Möglichkeiten werden im Rahmen des Erstgespräches sorgfältig mit Ihnen abgeklärt. Anwaltschaftliche und gerichtliche Verfahrenskosten werden im Rahmen der Rechtsschutzversicherung, der Prozeßkostenbeihilfe und der Beratungshilfe unter bestimmten Vorraussetzungen teilweise oder komplett übernommen.

Kontakt

Rechtsanwältin
Martina G. Tecza
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Tel: 06223 – 70 19
Fax: 06223 – 33 71
E-Mail: info@kanzlei-tecza.de

Kanzleizeiten:

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 17:00 Uhr
Nach Vereinbarung auch
abends und samstags
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